Private Lernfahrten
Wir haben die wichtigsten Infos für private Lernfahrten im PDF zusammengefasst. Bei Unklarheiten kannst du uns gerne kontaktieren.
Regeländerungen per 2021
Lernfahrten für Personenwagen ab 17 Jahren
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss NEU eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen. Künftig kann man der Lernfahrausweis schon mit 17 Jahren erwerben. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin. Somit lohnt es sich allenfalls das 20. Altersjahr abzuwarten, um die Sperrfrist zu umgehen. Diese Regelung tritt am 01.Januar 2021 in Kraft.
Verzicht auf den Automateneintrag
Wer künftig mit einem automatischen Getriebe die Prüfung absolviert hat keinen Eintrag mehr. Er kann auch die geschalteten Fahrzeuge fahren. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Die Regelung gilt ab 01.Februar 2019.
Unbefristete Gültigkeit von Ausbildungen und Prüfungen
Einmal absolvierte Ausbildungen (wie der Kurs Verkehrskunde, praktische Grundschulung der Motorradfahrer) und bestandene Prüfungen (Theorieprüfung, praktische Prüfung) gelten NEU grundsätzlich unbefristet. Dies tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Nur noch einen WAB-Kurs
Die Weiterausbildung wird künftig nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden.